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2010-08-05

Blogger: Katja Schröther, Junior PR Spezialist    Veröffentlicht: 2010-08-05, Kl 08:56
E-mail:    Homepage:

Arbeitszeugnis – Lesen Sie genau, es ist Ihre Referenz


Nach der Tätigkeit in einem Unternehmen haben Sie als Arbeitnehmer das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Qualifiziert heißt in dem Fall, dass das Zeugnis in Textform erfolgen muss. Eine solche Bewertung hilft Ihnen selbst, Ihre Leistungen einzuschätzen. Außerdem dient es Ihnen als Referenz für den Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber.
 

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein Zeugnis auszustellen, dass kein negatives Licht auf Sie wirft. Ausdrücke wie z.B. Schwäche oder Verantwortungslosigkeit können Sie anmerken und ändern lassen. Trotzdem geht es natürlich um die objektive Einschätzung Ihrer Leistung.
 

Die Sprache eines Arbeitszeugnisses ist eine ganz eigene. Auch wenn sich die Einschätzung des Arbeitgebers auf den ersten Blick sehr positiv liest, kann es sein, dass sich eine negative Bewertung dahinter verbirgt. Prüfen Sie die einzelnen Punkte genau. Hilfen dazu finden Sie im Internet. Manchmal machen ein oder zwei kleine und unscheinbare Worte den Unterschied zwischen Schulnote 4 und Schulnote 2. Ein Beispiel dafür ist: Er/ Sie erfüllte die gestellten Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. Dieser Satz wäre Note 4. Ergänzt man diesen aber durch: Er/ Sie erfüllte die gestellten Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit, liegt die Bewertung im Bereich der Schulnote 2.
 

Auch ein abschließender Satz wie z.B.: Wir wünschen Herr/ Frau… viel Erfolg auf seinem/ihrem weiteren Weg, zählt zu einem positiven Eindruck.

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